Leistungen

Auto mieten in der Schweiz, Zügelwagen, Transporter, Lieferwagen, Rent a Car St. Gallen, St. Margrethen, Altstätten, Windau, Rheintal, Liechtenstein

Langzeitmiete

Auto-Langzeitmiete ist die perfekte kosteneffiziente und bilanzneutrale Alternative zum klassischen Kfz-Leasing und bietet noch viele weitere Vorteile. Lassen Sie sich von unseren Inklusivleistungen überzeugen und erleben Sie grenzenlose Mobilität. Bereits ab einem Monat Mietdauer.

Transporter miete

profitieren sie von unserem Special Angebot und Service für Kurierdienste und Logistikunternehmen

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Transporter und Auto mieten – Mietbar Autovermietung bieten wir Ihnen Transporter und Autos zur Miete an, die rund um die Uhr verfügbar sind. Nutzen Sie unser Carsharing-Angebot und holen Sie Ihr Fahrzeug bequem in ganz Vorarlberg ab, auch an Sonn- und Feiertagen. Sofort mieten und überall in der Nähe verfügbar!

AT: Transporter & Autos mieten
in ganz Vorarlberg

Autos & Transporter sind in ganz Vorarlberg verteilt und rund um die Uhr verfügbar, auch an Sonn- und Feiertagen. Unsere Standorte sind:

Autos & Transporter sind über die App verfügbar unter www.mietbar.app

Erklärvideo: So funktioniert Mietbar-App

FAQ (Frequently Asked Questions)

Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen

bei Fahrzeugrückgabe bekommen Sie die Kaution, an Werktagen, zurück. Kommt es zu Mehraufwand (Verspätete Abgabe, Verschmutzung, leerer Tank, zu viel KM gefahren, usw…) verschuldet durch den Mieter, wird dieser Aufwand von der Kaution abgezogen.

unsere Fahrzeuge sind alle Vollkasko mit Selbstbehalt versichert.

ja, Sie können ins Ausland fahren mit vorheriger Absprache. Deutschland (DE), Österreich (AT)  und alle anderen EU-Länder sind in einem anderen Paket inkludiert. Alles darüber hinaus nur nach Absprache.

alle unsere Fahrzeuge haben eine CH-Autobahn Vignette.

Haustiere sind nur mit Transportboxen erlaubt, bei uns auch MIETBAR.

unsere Transporter sind alle unter 3,5t, daher auch mit B-Führerschein zum Fahren geeignet

  1. Maßnahmen zur Vermeidung weiteren Personen- oder Sachschadens zu treffen
  2. an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, Name/Anschrift aller beteiligter Personen und Zeugen, polizeiliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherer festzuhalten sowie dem Vermieter eine detaillierte, wahrheitsgetreue Unfalldarstellung samt Skizze (Unfallbericht) zu geben
  3. keine Schuld- oder Haftungserklärung abgeben
  4. sofort die nächste Polizei oder Gendarmeriedienststelle zu verständigen und den Unfall unbedingt aufnehmen zu lassen, auch wenn kein Personenschaden eingetreten ist. Wird seitens der Polizei die Unfallaufnahme an Ort und Stelle verweigert, so kann ersatzweise Selbstanzeige erstattet werden. Auch diese hat unverzüglich zu erfolgen.
  5. bei Unfällen mit unbekannten Gegnern unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige bzw. Selbstanzeige zu erstatten.
  6. den Vermieter sofort per Telefon, SMS oder WhatsApp benachrichtigen und dessen Weisung abwarten.
  7. Abschlepp- / Pannendienst kontaktieren sofern das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist
  8. Anschließend wieder deinen Vermieter kontaktieren – Rückholung des Fahrzeuges wird organisiert
  9. Bei Neuwagen wird die Pannenhilfe des jeweiligen Herstellers und oder sind die Fahrzeuge zusätzlich mit einem Pannenschutz über den Fahrzeugversicherung versorgt. Hinweis: der Pannenschutz bezieht sich immer nur auf das Fahrzeug, nicht auf die Insassen, daher empfiehlt es sich eine zusätzlich Jahresmitgliedschaft / Schutzbrief beim ACS / TCS abzuschließen.
    Dein Vermieter informiert dich gerne darüber.
  10. Der Mieter und ein event. ermächtigter Fahrer sind von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Bei Schäden an Mietfahrzeug, infolge selbstverschuldeter, leicht fahrlässig verursachter Verkehrsunfälle oder bei unbekanntem Gegner, muss der Mieter eine Selbstbeteiligung (pro Schadensfall) bei PKWs bis zu Fr. 850,00 und bei Transporter/9-Sitzer bis zu Fr. 1300,00 zahlen.

Die Selbstbeteiligung kann durch ein Haftungsreduzierungspaket heruntergesetzt werden, somit zahlt der Mieter einen reduzierten Selbstbehalt.

Für den Fall mehrere Vorfälle während einer Anmietung wird die Reduzierung der Selbstbeteiligung nur für den ersten dieser Vorfälle zum Tragen kommen. Für jedes weitere Schadensereignis gilt die reguläre Selbstbeteiligung der entsprechenden Fahrzeugkategorie.

Rücktritt/Stornierung vom Mietvertrag/Reservierung:

  • bis 15 Tage 20% des Mietpreises
  • bis 10 Tage 50% des Mietpreises
  • bis 5 Tage 75% des Mietpreises
  • ab dem 1. Tag 100% des Mietpreises

Haben Sie noch mehr fragen

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